BGH-Urteil: Schwarzarbeiter haften nicht für Pfusch
Eine Kundin engagiert einen Handwerker schwarz.
Weil ihr die durchgeführte Arbeit nicht gefällt, verlangt sie Nachbesserungen und klagt. Doch der Bundesgerichtshof entschied jetzt anders:
"Wer Handwerker schwarz beschäftigt handelt nicht nur rechtswidrig sondern hat auch keinen Anspruch auf Gewährleistung, wenn gepfuscht wird."