Brandschutz beim Dachgeschoßausbau

In Sachen Brandschutz gibt es keine Kompromisse!

Flucht und Rettung im Brandfall sind unterm Dach schwieriger als im Erdgeschoss – deshalb gelten strengere Bauvorschriften.

Gebäudenutzung und Anzahl der Stockwerke bestimmen wie Sie Ihre Dachschrägen bekleiden und gestalten dürfen – gemäß den Vorschriftenen zum Brandschutz.

Die grundsätzliche brandschutztechnische Klassifizierung von Bauteilen erfolgt nach Feuerwiderstandsklassen.

Die Klassifizierung erfolgt nach der Zeitdauer, die das Bauteil dem Feuer Widerstand bietet. Für tragende sowie raumabschließende Bauteile, wie Wände, Decken, Stützen, Unterzüge u.ä. wird die Feuerwiderstandsklasse mit dem Buchstaben F und der Zeit in Minuten bis zum Eintritt eines Versagenskriteriums als F30, F60, F90, F120 und F180 angegeben.

Die Generalklausel des Brandschutzes lautet:

“Bauliche Anlagen müssen so beschaffen sein, dass der Entstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich sind.”

 

Sicher leben unter der Schräge

Gipsbaustoffe sind anorganische, nichtbrennbare Baustoffe. Geprüfte Brandschutzkonstruktionen senken das Brandrisiko und das Ausmaß der Schäden. Zum korrekten brandschutztechnischen Ausbau von Wand- und Dachschrägen sowie Kehlbalkendecken und Böden gibt es Platten-Ausbausysteme mit eingebauter Feuerwehr.

Feuerhemmende Ausbau-Platten basieren auf Gips, einem Naturprodukt mit kristallgebundenem Wasser. Unter Hitze tritt Wasserdampf aus und hält wie Löschwasser die Oberflächen-Temperatur unter 100 Grad. Ein Quadratmeter 15mm starker Gipskartonplatten enthält ca. 3 l „Lösch Wasser“.

Trockenbaukonstruktionen können Brände nicht vermeiden…

aber durch den fachgerechten Einsatz und die korrekte Ausführung der Baukonstruktionen können Brandfolgeschäden erheblich reduziert werden.

 

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