Carport oder Garage? Hauptsache das Auto steht unter Dach!

 


Wer kennt das nicht: Kaum gibt es den ersten Frost, dann beginnt morgens das große Eiskratzen oder bei Schneefall das Abkehren des Autos. Was gäbe man nun für einen überdachten Stellplatz! Einfach einsteigen und bequem losfahren – ohne Zeitverlust!

Und im Sommer: die Sonne heizt das Auto auf Sauna-Temperaturen auf. Garage oder Carport spenden Schatten, das Auto bleibt angenehm kühl und ist komfortabel startbereit.

Carport oder Garage bauen?

Ist das Grundstück eher klein, dann wirkt eine Garage oft zu massiv.
Die Alternative ist dann oft ein Dach auf vier Stützen – ein sogenanntes Carport. Durch die offene Bauweise eines Carports zirkuliert die Luft. Feuchtigkeit am Fahrzeug trocknet auf diese Weise schneller als in einer geschlossenen, nicht klimatisierten Garage. Das Resultat: Autos rosten weniger.

Andererseits schützt eine Garage durch die geschlossene Bauweise vor Diebstahl, Vandalismus oder auch Marderbissen. Das honorieren viele Kfz-Versicherungen mit günstigeren Prämien für Garagenwägen. Aber Achtung: für ausreichend Lüftung sorgen!


Überlegen Sie genau, was Sie wollen und welche Probleme gelöst werden müssen.

Wichtig ist die Größe des künftigen Stellplatzes. Soll Platz für mehr als ein Fahrzeug entstehen? Sollten hier zusätzlich noch andere Dinge wie Gartenmöbel, Rasenmäher oder Fahrräder untergebracht werden? Konventionell gemauerte Garagen oder Fertiggaragen aus Beton können nachträglich nur mit erheblichem Aufwand erweitert werden. Mit flexiblen Garagen- / Carportsystemen beispielsweise aus Holz halten Sie sich weiterhin viele Umbau- und Anbaumöglichkeiten offen. Wählen sie aus:

  • Einzelcarport
  • Doppelcarport
  • Carport mit Seitenwänden oder Abtrennungen zum Geräteschuppen
  • Kombination aus Garage und Carport

Braucht man eine Baugenehmigung für Carport und Garage?

Bauregelungen sind abhängig vom Bundesland. Carports und Garagen werden vom Baugesetz gleich behandelt. Wenn Sie den Autostellplatz auf geschlossene Art und Weise überdachen, egal ob massiv aus Holz oder auch nur mit Glas oder durchsichtigem Kunststoff, brauchen Sie eine behördliche Baugenehmigung.

Zufahrt: Fünf Meter Platz vor der Garage sollten sein, damit das Auto beim Öffnen des Tores nicht Straße oder Gehsteig blockiert. Einfacher ist das beim Carport: da der Carport kein Tor hat kann man zügig hineinfahren. Mindestabstand ist daher eher zweitrangig.

Bayerische Bauordnung (BayBO)

Nach Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung sind Garagen einschließlich überdachter Stellplätze (Carports) im Sinn des Art. 6 Abs. 9 Satz 1 Nr.1 mit einer Fläche bis zu 50m² verfahrensfreie Vorhaben, außer im Außenreich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes, Vorschriften der Landesbauordnung oder Denkmalschutzbestimmungen können dem allerdings entgegenstehen. Insbesondere die nachbarschützenden Vorschriften müssen beachten werden. Das betrifft vor allem die Länge und Höhe des Carports oder der Garage. Ausserdem muss auch die Statik des Carports geprüft sein.
Richtlinien
der Carport / Garagen Baugenehmigung in Bayern können sich schnell ändern. Eine Anfrage oder ein Telefonat in der Gemeinde oder beim zuständigen Bauamt kann Ärger und zusätzliche Kosten vermeiden.
Daher raten wir:
Fragen Sie zur Sicherheit vorher nach, was bei Ihrer speziellen Situation möglich ist.

Lösungen von der Stange gibt es immer und überall – wir bieten mehr!

Wir erstellen und montieren maßgefertigte Carports nach Ihren Wünschen und den Gegebenheiten bei Ihnen vor Ort. Zeigen Sie Ihre Individualität beispielweise durch Sonderformen wie begrünte Flachdächer. Die Dachbegrünung verschönt den Carport optisch und fügt ihn wunderbar in die Umgebung ein. Oder was halten Sie von einem integrierten Müllhäuschen, einem Schiebetor, eingebauten Rankgittern, Pflanztrögen

Wer schnell reagiert, kann jetzt noch den Carportbau in Angriff nehmen. Ihr Belohnung: Eine Saison weniger Kratzen!

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